genossenschaftlich

... wohnen wie im Eigentum - sich aber nicht wie ein Eigentümer um alles allein kümmern müssen. Eine Wohnung mieten, die zur gegenwärtigen Lebenssituation passt, sich nicht „für immer“ binden müssen. Nachbarn vor dem Einzug kennen lernen, gemeinsam mehr erreichen.

2012 ist von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Genossenschaften erklärt worden. 2012 ist auch das Jahr, in dem wir täglich von Euro- und Finanzkrisen lesen. Viele Menschen haben Sorgen, wenn sie an die Zukunft denken. Angst vor (Alters-) Armut und nicht bezahlbaren Mieten.
Die Kräfte bündeln um gemeinsam ein Ziel zu erreichen, das dem Einzelnen nicht möglich wäre, das ist der Kern der genossenschaftlichen Idee. Dieser Idee fühlen wir uns verbunden. Wir haben uns entschieden gemeinsam für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.
Machen Sie mit? Wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen. Gemeinsam können wir mehr erreichen!

FAQ Genossenschaften

Wer bestimmt in einer Genossenschaft?

Die Mitglieder wählen einen Vorstand der die laufenden Geschäfte führt und einen Aufsichtsrat, der diesen dabei unterstützt und kontrolliert. Das „mächtigste“ Gremium ist allerdings die Generalversammlung. In unserer Genossenschaft werden die Wohnungen an Mitglieder vermietet. Gleichzeitig sind alle Mitglieder Eigentümer der Genossenschaft.

Jede/r eine Stimme!

Genossenschaften gelten als die demokratische Rechtsform überhaupt - unabhängig von der Höhe der gezeichneten Genossenschaftsanteile hat jedes Mitglied eine Stimme.

Genossenschaftsanteile?

Die finanzielle Beteiligung der Mitglieder an Ihrer Genossenschaft wird in Form von Genossenschaftsanteilen organisiert. Ein Genossenschaftsanteil beträgt 100 €. Die Genossenschaftsanteile sind den Wohnungen zugeordnet und entsprechend begrenzt.

Eintrittsgeld?

Beim Eintrittsgeld handelt es sich um einen Pflichtanteil, der nicht erstattet wird, wenn das Mitglied die Genossenschaft verlässt. Das Eintrittsgeld begründet die Mitgliedschaft in der Genossenschaft, unabhängig von einer bestimmten Wohnung.

Warum nicht Eigentum?

Dies ist eine Frage, die in viele verschiedene Richtungen gedacht werden kann:
  • Der bekannte Zukunftsforscher Horst Opaschowski sagt voraus: immer mehr Menschen wollen Lebensstile mieten, die ihrer gegenwärtigen Lebenssituation entsprechen. Nicht ein Haus für das ganze Leben, sondern die passende Wohnung für heute!
  • Ein eigenes Haus ist für viele Deutsche noch immer ein Traum. In Zeiten hoher Anforderungen an die berufliche Flexibilität wird eine Immobilie, die wie das Wort schon sagt, unbeweglich macht, häufig zum Alptraum.

Wo kommt das Geld her?

Auch eine Genossenschaft muss Ihre Immobilien aus einem Mix aus Eigenkapital und Darlehen finanzieren. Die Genossenschaft ist eine juristische Person. Es erleichtert die Betrachtung, wenn man sich die Genossenschaft als „echte Person“ vorstellt. Jeder Bauherr benötigt Eigenkapital um ein Gebäude zu bezahlen. Je mehr Eigenkapital, desto geringer die Zinsen für das benötigte Fremdkapital.

Finanzierungsmix:

  • Eigenkapital
  • Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)!
    Die KfW vergibt zinsgünstige Darlehen für eine ökologische Bauausführung.
  • Förderdarlehen des Landes
    Aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung kann die Erstellung von Wohnungen
    unterstützt werden.
    Diese Förderung ist an Einkommens- und Wohnraumgrenzen gebunden.
  • Bankdarlehen

Eigenkapital! Die schwierigste Aufgabe!

Derzeit ca. 17% der nötigen Investitionssumme wird als Eigenkapital über die einzelnen Einlagen der Mitglieder vorhanden sein. Das Eigenkapital wird also durch die gezeichneten Genossenschaftsanteile gebildet.

Wenn ich wieder aussteigen will, ...

... bekomme ich meine Genossenschaftsanteile wieder!
Allerdings in der Regel nicht sofort, sondern nach einer Kündigungsfrist von 2 Jahren, die das überleben der Genossenschaft nicht gefährdet.

Genossenschaftsanteile finanzieren:

Die KfW - Bank bietet auch die Finanzierung von Genossenschaftsanteilen zu einem relativ günstigen Zinssatz an. Informationen gibt es über den Vorstand.

Wann muss das erste Geld gezahlt werden?

... bei Eintritt. Ein Eintrittsgeld (100 €) und drei erste Geschäftsanteile (100 €). Die weiteren Einlagen sind dann in drei Raten fällig und müssen bis zum Baubeginn vollständig eingezahlt sein. Weitere Informationen und Termine gibt es beim Vorstand.

Warum sollte ich jetzt schon Mitglied der Genossenschaft werden?

Nachbarschaftliche Wohnprojekte leben davon, dass sie sich an den Bedürfnissen Ihrer BewohnerInnen orientieren. Das bedingt, dass diese Bedürfnisse auch in den Planungsprozess eingebracht werden müssen. Und, wie der Volksmund sagt: „Der frühe Vogel fängt den Wurm!“